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741.2 CH-ZG

§ 8 Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil

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§ 8 Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil

1. § 10 der Konzession an das Zugerische Sihlwerk findet auf das Elektrizitätswerk an der Sihl keine Anwendung.

2. Dagegen wird die in § 1 dieses Beschlusses auf das Elektrizitätswerk an der Sihl übertragene Konzession bis 31. Dezember 1980 erteilt.

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