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741.2 CH-ZG

§ 4 Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil

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§ 4 Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil

1. Dem Elektrizitätswerk an der Sihl wird das in § 4 der Konzession der Genossenschaft Zugerisches Sihlwerk eingeräumte Recht der Erstellung von Krafttransmissionen den zugerischen Kantonsstrassen entlang ebenfalls erteilt.

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