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741.2 CH-ZG

§ 2 Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil

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§ 2 Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil

1. Das Elektrizitätswerk an der Sihl wird der Verpflichtung enthoben, im Kanton Zug Wohnsitz zu nehmen; dagegen anerkennt es für die Austragung von Streitigkeiten zwischen ihm und zugerischen Gemeinden und Privaten den Gerichtsstand von Zug.

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