741.2
CH-ZG
§ 2 Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil
§ 2 Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil
1. Das Elektrizitätswerk an der Sihl wird der Verpflichtung enthoben, im Kanton Zug Wohnsitz zu nehmen; dagegen anerkennt es für die Austragung von Streitigkeiten zwischen ihm und zugerischen Gemeinden und Privaten den Gerichtsstand von Zug.