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732.4 CH-ZG

§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg

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§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg

1. Die Gemeinden haben dem Kanton 275 000 Franken zurückzuerstatten.

2. Dieser Betrag wird vorerst auf die Gemeinden nach der Zahl der Einwohner am 31. Dezember 1963 umgelegt und ist in jährlichen Raten von mindestens Fr. 1.- je Kopf zu entrichten.

3. Die endgültige Kostenverteilung erfolgt nach Abschluss der Benützung der Deponie durch die Gemeinden auf Grund der angelieferten Kehrichtmengen in Kubikmetern.

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