732.26
CH-ZG
§ 2 Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen - Erhebung der Gebühr
§ 2 Gebührenreglement des Zeba · Erhebung der Gebühr
1. Die Gebühr wird grundsätzlich auf einem Ansatz pro kg für jede Fraktion einzeln exklusive MWST festgelegt, kann aber auch auf einen Ansatz pro Stück oder pro Volumen umgerechnet werden.