Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
732.2 ZEBA CH-ZG

§ 5 Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) - Verbandsordnung - Verbandsordnung - Verbandsorgane

Organe im Allgemeinen
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§ 5 Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) - Verbandsordnung · Verbandsorgane

1. Organe des Verbandes sind

a) die Gesamtheit der Verbandsgemeinden;

b) die Delegiertenversammlung;

c) der Verwaltungsrat;

d) die Revisionsstelle.

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