732.2
ZEBA
CH-ZG
§ 5 Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) - Verbandsordnung - Verbandsordnung - Verbandsorgane
Organe im Allgemeinen
§ 5 Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) - Verbandsordnung · Verbandsorgane
1. Organe des Verbandes sind
a) die Gesamtheit der Verbandsgemeinden;
b) die Delegiertenversammlung;
c) der Verwaltungsrat;
d) die Revisionsstelle.