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732.2 ZEBA CH-ZG

§ 2 Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) - Verbandsordnung - Verbandsordnung - Rechtspersönlichkeit und Sitz

Allgemeines
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§ 2 Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) - Verbandsordnung · Rechtspersönlichkeit und Sitz

1. Der Verband ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Cham.

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