732.2
ZEBA
CH-ZG
§ 2 Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) - Verbandsordnung - Verbandsordnung - Rechtspersönlichkeit und Sitz
Allgemeines
§ 2 Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) - Verbandsordnung · Rechtspersönlichkeit und Sitz
1. Der Verband ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Cham.