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732.2 ZEBA CH-ZG

§ 1 Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) - Verbandsordnung - Verbandsordnung - Bezeichnung

Allgemeines
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§ 1 Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) - Verbandsordnung · Bezeichnung

1. Unter der Kurzbezeichnung ZEBA besteht ein Zweckverband im Sinne der §§ 44 ff. Gemeindegesetz vom 4. September 1980.

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