722.21
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CH-ZG
§ 38 Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG) - Fehl- oder Falschalarme
Feuerwehrwesen - Aufgaben und Dienstleistungen der Feuerwehr
§ 38 Feuerschutzgesetz, FSG · Fehl- oder Falschalarme
1. Beruht der Feuerwehreinsatz auf einem Fehl- oder Falschalarm, kann der Gemeinderat unabhängig von einem Verschulden die Kosten des Feuerwehreinsatzes in Rechnung stellen.
2. ...