722.21
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CH-ZG
§ 31a Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG) - Stützpunktaufgaben
Feuerwehrwesen - Organisation
§ 31a Feuerschutzgesetz, FSG · Stützpunktaufgaben
1. Stützpunktaufgabe ist die Unterstützung der Feuerwehren der Gemeinden und der Betriebe, insbesondere mit zusätzlichen Geräten und speziellen Einsatzmitteln. Stützpunktaufgaben sind ausserdem Einsätze zur Bewältigung von Ereignissen mit atomaren, biologischen oder chemischen Gefahrenstoffen mit speziellen Einsatzmitteln.
2. Der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung Zug kann weitere Stützpunktaufgaben bezeichnen.