Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
722.21 VKFAACFSGLPILPA CH-ZG

§ 31a Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG) - Stützpunktaufgaben

Feuerwehrwesen - Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (61 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 31a Feuerschutzgesetz, FSG · Stützpunktaufgaben

1. Stützpunktaufgabe ist die Unterstützung der Feuerwehren der Gemeinden und der Betriebe, insbesondere mit zusätzlichen Geräten und speziellen Einsatzmitteln. Stützpunktaufgaben sind ausserdem Einsätze zur Bewältigung von Ereignissen mit atomaren, biologischen oder chemischen Gefahrenstoffen mit speziellen Einsatzmitteln.

2. Der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung Zug kann weitere Stützpunktaufgaben bezeichnen.

← § 31 Feuerschutzgesetz, FSG Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG) - Begriff § 32 Feuerschutzgesetz, FSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →