Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
722.21 VKFAACFSGLPILPA CH-ZG

§ 30 Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG) - Reglement

Feuerwehrwesen - Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (61 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 30 Feuerschutzgesetz, FSG · Reglement

1. Gemeinden und Betriebe mit eigener Feuerwehr erlassen ein Feuerwehrreglement. Dieses regelt namentlich die Organisation der Feuerwehr, die Aufgaben des Feuerwehrkommandos, die Verantwortlichkeiten sowie die Rechte und Pflichten der Feuerwehrleute. Das Reglement ist der Gebäudeversicherung Zug zur Kenntnis zu bringen.

← § 29a Feuerschutzgesetz, FSG Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG) - Begriff § 31 Feuerschutzgesetz, FSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →