711.7
CH-ZG
§ 2 Gesetz über den Schutz und die Erhaltung der Moränenlandschaft im Raume Menzingen-Neuheim und Umgebung - Kiesabbauverbot
§ 2 Gesetz über den Schutz und die Erhaltung der Moränenlandschaft im Raume Menzingen-Neuheim und Umgebung · Kiesabbauverbot
1. Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dürfen für das in § 1 umschriebene Gebiet keine neuen Bewilligungen für die Eröffnung von Kiesgruben oder ähnlichen Anlagen erteilt werden. Vorbehalten bleiben allfällige Ausnahmebewilligungen gemäss § 3 dieses Gesetzes.