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§ 2 Gesetz über den Schutz und die Erhaltung der Moränenlandschaft im Raume Menzingen-Neuheim und Umgebung - Kiesabbauverbot

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§ 2 Gesetz über den Schutz und die Erhaltung der Moränenlandschaft im Raume Menzingen-Neuheim und Umgebung · Kiesabbauverbot

1. Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dürfen für das in § 1 umschriebene Gebiet keine neuen Bewilligungen für die Eröffnung von Kiesgruben oder ähnlichen Anlagen erteilt werden. Vorbehalten bleiben allfällige Ausnahmebewilligungen gemäss § 3 dieses Gesetzes.

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