651.2
CH-ZG
§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank
§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank
1. Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.