651.2
CH-ZG
Kanton Zug 651.2
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank
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1. Die Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank (Anhang) um 11,088 Mio. Franken auf neu nominal 144,144 Mio. Franken wird unter Vorbehalt des Beschlusses der Generalversammlung vom 26. April 2003 genehmigt.
§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank
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1. Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.