641.7
CH-ZG
§ 5 Kantonsratsbeschluss über die Gebühren für die besondere Inanspruchnahme von Kantonsstrassen (Strassengebührentarif) - Anpassung des Tarifs an die Teuerung
§ 5 Strassengebührentarif · Anpassung des Tarifs an die Teuerung
1. Der Regierungsrat ist befugt, den Tarif gemäss § 1 periodisch der ausgewiesenen Teuerung anzupassen.