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641.7 CH-ZG

§ 5 Kantonsratsbeschluss über die Gebühren für die besondere Inanspruchnahme von Kantonsstrassen (Strassengebührentarif) - Anpassung des Tarifs an die Teuerung

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§ 5 Strassengebührentarif · Anpassung des Tarifs an die Teuerung

1. Der Regierungsrat ist befugt, den Tarif gemäss § 1 periodisch der ausgewiesenen Teuerung anzupassen.

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