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CH-ZG
§ 2 Kantonsratsbeschluss über den Solidaritätsbeitrag des Kantons an die Einwohnergemeinden im Rahmen der Änderung des Steuergesetzes, achtes Revisionspaket - Aufteilung des Solidaritätsbeitrags an die Einwohnergemeinden
§ 2 Kantonsratsbeschluss über den Solidaritätsbeitrag des Kantons an die Einwohnergemeinden im Rahmen der Änderung des Steuergesetzes, achtes Revisionspaket · Aufteilung des Solidaritätsbeitrags an die Einwohnergemeinden
1. Der jährliche Solidaritätsbeitrag von total 11,14 Mio. Franken wird wie folgt auf die Einwohnergemeinden aufgeteilt
Einwohnergemeinde: Betrag in Franken
Zug: 0
Oberägeri: 2'240'000
Unterägeri: 1'100'000
Menzingen: 780'000
Baar: 790'000
Cham: 1'640'000
Hünenberg: 1'250'000
Steinhausen: 0
Risch: 1'190'000
Walchwil: 1'540'000
Neuheim: 610'000
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Solidaritätsbeitrag an die Einwohnergemeinden
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