Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
614.14 CH-ZG

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug - Joint Research Initiative»

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kanton Zug beteiligt sich während fünf Jahren im Rahmen der Förderung der Forschung zur Blockchain-Entwicklung wie folgt an den Aufbaukosten der «Blockchain Zug - Joint Research Initiative»

a) Verein «Blockchain Zug: Forschungsinstitut an der Universität Luzern»: 25 Millionen Franken

b) Ausbau der Blockchain-Forschung an der Hochschule Luzern: 11,85 Millionen Franken

c) Verein «Blockchain Zug: Joint Research Hub»: 2,5 Millionen Franken

2. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.

1. Die Beiträge gemäss § 1 Abs. 1 werden gestaffelt an den Verein «Blockchain Zug: Forschungsinstitut an der Universität Luzern», die Hochschule Luzern sowie den Verein «Blockchain Zug: Joint Research Hub» ausgerichtet. Die Finanzdirektion legt die Auszahlungsmodalitäten fest.

2. Die beiden in Abs. 1 genannten Vereine lassen ihre Buchführung durch eine externe Revisionsstelle prüfen und erstatten dem Regierungsrat auf dieser Grundlage jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge.

3. Nach drei Jahren erfolgt eine Evaluation durch externe Expertinnen und Experten in Absprache mit dem Kanton Zug.

4. Die Hochschule Luzern erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →