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614.11 KRBNTCNTC CH-ZG

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit NTC (KRB NTC) (KRBNTC)

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «Nationales Testinstitut für Cybersicherheit NTC» mit Standort im Kanton Zug mit maximal 7,55 Millionen Franken.

2. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten der Organisation des Vereins «Nationales Testinstitut für Cybersicherheit NTC».

1. Der Beitrag wird gestaffelt bis 2024 an den Verein «Nationales Testinstitut für Cybersicherheit NTC» ausgerichtet.

2. Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrichtung des letzten Kantonsbeitrags durch eine externe Revisionsstelle prüfen und erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge.

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