Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
613.18 CH-ZG

§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend Nachtragskredit Nr. 1 zum Budget 2022 im Zusammenhang mit Covid-19 (Kredit für die kantonale Verwaltung und die Gerichte)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (1 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend Nachtragskredit Nr. 1 zum Budget 2022 im Zusammenhang mit Covid-19 (Kredit für die kantonale Verwaltung und die Gerichte)

1. Im Budget 2022 wird ein Nachtragskredit von maximal 2,5 Millionen Franken für einen Kredit für die kantonale Verwaltung und die Gerichte genehmigt.

Kanton Zug 613.18

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →