Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
613.15 CH-ZG

Kanton Zug 613.15

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (1 Artikel)

1. Im Budget 2020 wird ein Nachtragskredit von maximal 1,5 Millionen Franken genehmigt für den Kredit für die kantonale Verwaltung und die Gerichte; im Budget 2021 ein Nachtragskredit von maximal 2,5 Millionen Franken.

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