Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
512.2 CH-ZG

§ 8 Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz) - Dokumentationspflicht

Besondere Pflichten der Mitarbeitenden der Polizei
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§ 8 Polizei-Organisationsgesetz · Dokumentationspflicht

1. Die Mitarbeitenden mit hoheitlicher polizeilicher Gewalt dokumentieren ihr polizeiliches Handeln in geeigneter Form.

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