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512.2 CH-ZG

§ 1 Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz) - Inhalt

Regelungsinhalt
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§ 1 Polizei-Organisationsgesetz · Inhalt

1. Dieses Gesetz regelt die

a) Grundzüge der Polizei-Organisation;

b) besondere Pflichten der Mitarbeitenden der Polizei, soweit nicht das Personalrecht gilt;

c) Amts- und Vollzugshilfe, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen;

d) Verhältnis der Einwohnergemeinden zur Polizei;

e) Bewilligungspflicht für bestimmte private Sicherheitseinrichtungen;

f) Bewilligungspflicht für Anlässe;

g) Haftung;

h) Finanzierung der Polizei und den Ersatz der Kosten für Polizei-Einsätze.

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