512.1
POLGLSP
CH-ZG
§ 2 Polizeigesetz (PolG) - Subsidiaritätsprinzip
Einleitung
§ 2 PolG · Subsidiaritätsprinzip
1. Die Polizei wird im Rahmen ihres Aufgabenbereichs nur tätig, wenn nicht ein anderes Organ zuständig ist und dessen Vertreter im Einzelfall nicht erreichbar sind.