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512.1 POLGLSP CH-ZG

§ 2 Polizeigesetz (PolG) - Subsidiaritätsprinzip

Einleitung
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§ 2 PolG · Subsidiaritätsprinzip

1. Die Polizei wird im Rahmen ihres Aufgabenbereichs nur tätig, wenn nicht ein anderes Organ zuständig ist und dessen Vertreter im Einzelfall nicht erreichbar sind.

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