511.74
CH-ZG
Art. 8 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Ausübung der Polizeidienste auf der Nationalstrasse A4, Zürich-Luzern, zwischen dem Anschluss Affoltern am Albis und der Verzweigung Blegi (A4/A4a) - Dienstverhältnis
Stellung der Angehörigen der Betreuungskantone
Art. 8 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Ausübung der Polizeidienste auf der Nationalstrasse A4, Zürich-Luzern, zwischen dem Anschluss Affoltern am Albis und der Verzweigung Blegi (A4/A4a) · Dienstverhältnis
1. Das Dienstverhältnis der Angehörigen des Betreuungskantons untersteht der Gesetzgebung des Betreuungskantons. Sie tragen dessen Uniform, Zeichen und Waffen.
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Zweck
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