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Art. 8 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Ausübung der Polizeidienste auf der Nationalstrasse A4, Zürich-Luzern, zwischen dem Anschluss Affoltern am Albis und der Verzweigung Blegi (A4/A4a) - Dienstverhältnis

Stellung der Angehörigen der Betreuungskantone
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Art. 8 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Ausübung der Polizeidienste auf der Nationalstrasse A4, Zürich-Luzern, zwischen dem Anschluss Affoltern am Albis und der Verzweigung Blegi (A4/A4a) · Dienstverhältnis

1. Das Dienstverhältnis der Angehörigen des Betreuungskantons untersteht der Gesetzgebung des Betreuungskantons. Sie tragen dessen Uniform, Zeichen und Waffen.

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