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511.5 EPI CH-ZG

Art. 40 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Zusammenarbeit mit Bildungsinstitutionen

Zusammenarbeit und Verhältnis zu Dritten
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Art. 40 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Zusammenarbeit mit Bildungsinstitutionen

1. Die IPH kann mit Ausbildungsinstitutionen des In- und Auslands zusammenarbeiten.

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