511.5
EPI
CH-ZG
Art. 39 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Zusammenarbeit mit dem Bund
Zusammenarbeit und Verhältnis zu Dritten
Art. 39 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Zusammenarbeit mit dem Bund
1. Die Konkordatsbehörde kann mit dem Bund Vereinbarungen betreffend die polizeiliche Ausbildung abschliessen.