511.5
EPI
CH-ZG
Art. 33 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Rechtliche Stellung der Weiterzubildenden
Auszubildende
Art. 33 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Rechtliche Stellung der Weiterzubildenden
1. Die Art. 29 bis 31 gelten analog auch für die Weiterbildung.