511.5
EPI
CH-ZG
Art. 28 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Zulassung
Auszubildende
Art. 28 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Zulassung
1. Bewerbungsverfahren und Anstellung der Auszubildenden erfolgen durch die Konkordatsmitglieder.
2. Der Schulrat erstellt ein gemeinsames Anforderungsprofil.