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511.5 EPI CH-ZG

Art. 23 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Finanzielle Führung

Finanz- und Rechnungswesen
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Art. 23 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Finanzielle Führung

1. Die IPH wird nach betriebswirtschaftlichen Verfahrensweisen geführt. Sie verfügt über die dafür notwendigen Instrumente, Finanzbuchhaltung und dazugehörige Nebenbücher, insbesondere eine Kosten- und Leistungsrechnung sowie über eine Finanzplanung.

2. Die IPH arbeitet mit einem Vierjahres-Globalbudget, welches sich am Leistungsauftrag orientiert.

3. Die Schuldirektion erstellt für den Schulrat zu Handen der Konkordatsbehörde einen jährlichen Voranschlag.

4. Die IPH kann Rückstellungen und Reserven bilden und trägt dem laufenden Wertverzehr des Anlagevermögens durch angemessene Abschreibungen Rechnung.

5. Eine externe, anerkannte Buchprüfungsstelle prüft die Rechnung und erstattet zu Handen des Schulrates und der Konkordatsbehörde Bericht.

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