511.5
EPI
CH-ZG
Art. 2 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Rechtsform
Allgemeines
Art. 2 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Rechtsform
1. Die IPH hat die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen, rechtsfähigen und autonomen Anstalt.
2. Sitz der gemeinsamen Polizeischule ist Hitzkirch, LU.
3. Die Tätigkeit der IPH zugunsten der Konkordatsmitglieder ist nicht gewinnorientiert.