511.5
EPI
CH-ZG
Art. 19 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Entscheidverfahren
Organisation - Unabhängige Rekurskommission
Art. 19 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Entscheidverfahren
1. Die Rekurskommission hat ihren Sitz in Hitzkirch.
2. Die Rekurskommission ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.
3. Enthält weder dieses Konkordat noch das Schulstatut eine besondere Regelung, so gilt das Verwaltungsverfahrensrecht des Kantons Luzern analog.