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511.5 EPI CH-ZG

Art. 14 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Stellung und Zusammensetzung

Organisation - Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission
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Art. 14 Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Stellung und Zusammensetzung

1. Die Legislativen der Konkordatsmitglieder bestellen aus dem Kreis ihrer Mitglieder eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission.

2. Jedes Konkordatsmitglied hat Anspruch auf zwei Sitze in der interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission.

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