511.1
ZPDKCDDSCCDPS
CH-ZG
Art. 7 Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Gesuchsverfahren und -vorbereitung
Unterstützungseinsätze
Art. 7 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Gesuchsverfahren und -vorbereitung
1. Die zuständige Behörde des betroffenen Kantons richtet ihr Gesuch an die zuständigen Behörden des ersuchten Kantons bzw. der ersuchten Kantone oder im Fall von Artikel 6 lit. b an die Zentralschweizer Polizeidirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZPDK).
2. Die Vorbereitung des Gesuches erfolgt gemäss Artikel 37.
3. In dringenden Fällen kann das Gesuch nachträglich gestellt werden.