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511.1 ZPDKCDDSCCDPS CH-ZG

Art. 44 Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 44 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Sobald Abschnitt II. dieses Konkordates in Kraft getreten ist, tritt das Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Zentralschweiz vom 25. August 1978 ausser Kraft.

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