Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
511.1 ZPDKCDDSCCDPS CH-ZG

Art. 41 Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Bestehende Vereinbarungen

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (45 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 41 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Bestehende Vereinbarungen

1. Bestehende Vereinbarungen der Kantone werden durch dieses Konkordat ohne anderslautende Regelung weder geändert noch aufgehoben.

← Art. 40 Polizeikonkordat Zentralschweiz Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Zweck und Geltungsbereich Art. 42 Polizeikonkordat Zentralschweiz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →