511.1
ZPDKCDDSCCDPS
CH-ZG
Art. 34 Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Kantonale Zuständigkeiten
Zuständigkeiten und Organe
Art. 34 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Kantonale Zuständigkeiten
1. Die Zuständigkeit für Abschluss und Änderungen dieses Konkordates und von darauf gestützten Vereinbarungen richtet sich nach dem Recht jedes Kantons.