511.1
ZPDKCDDSCCDPS
CH-ZG
Art. 33 Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Abschluss oder Beitritt
Formen der interkantonalen Polizeizusammenarbeit mittels Vereinbarungen - Vereinbarungen mit Nicht-Konkordatskantonen
Art. 33 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Abschluss oder Beitritt
1. Mit dem Einverständnis der Konkordatskantone, die eine Vereinbarung gestützt auf dieses Konkordat abschliessen oder abgeschlossen haben, können Kantone, die nicht dem Konkordat angehören, beim Abschluss der Vereinbarung mitmachen oder ihr später beitreten. Die Vereinbarung richtet sich nach den Regeln dieses Konkordates.