511.1
ZPDKCDDSCCDPS
CH-ZG
Art. 19 Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Abgeltung
Formen der interkantonalen Polizeizusammenarbeit mittels Vereinbarungen - Übertragung von Aufgaben (Leistungskauf)
Art. 19 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Abgeltung
1. Die Abgeltung erfolgt nach den Grundsätzen der Artikel 21 sowie 25 bis 30 der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 (IRV).
2. Die Vereinbarung regelt die Einzelheiten.