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511.1 ZPDKCDDSCCDPS CH-ZG

Art. 1 Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Zweck und Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Zweck und Geltungsbereich

1. Dieses Konkordat enthält die rechtssetzenden Vorschriften, nach denen sich die interkantonale Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz richtet.

2. Die Allgemeinen Bestimmungen (Abschnitt I.), die Bestimmungen über die Unterstützungseinsätze (Abschnitt II.) und die weiteren polizeilichen Befugnisse (Abschnitt III.) sowie die Bestimmungen über die Zuständigkeiten und Organe (Abschnitt V.) sind direkt anwendbar.

3. Die Bestimmungen über die polizeiliche Zusammenarbeit mittels Vereinbarung (Abschnitt IV.) sind anwendbar, wenn Kantone miteinander Zusammenarbeitsvereinbarungen abschliessen.

Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Zweck und Geltungsbereich Art. 2 Polizeikonkordat Zentralschweiz →

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