446.21
CH-ZG
§ 5 Reglement über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug - Zuständigkeiten
§ 5 Reglement über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug · Zuständigkeiten
1. Die Geschäftsstelle der VKKZ erhebt die Bemessungsgrundlagen gemäss § 4 und erstellt die provisorische Steuerausgleichsberechnung. Zudem obliegt ihr der Beitragsbezug und das Auszahlungsverfahren gemäss definitiver Steuerausgleichsberechnung.
2. Die Rechnungsprüfungskommission der VKKZ prüft die provisorische Steuerausgleichsberechnung zuhanden des Präsidiums der VKKZ.
3. Das Präsidium legt die Steuerausgleichsberechnung sowie die Finanzierungsbeiträge und die Ausgleichsleistungen definitiv fest.