446.21
CH-ZG
§ 1 Reglement über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug - Zweck
§ 1 Reglement über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug · Zweck
1. Dieses Reglement bezweckt, den Kirchgemeinden die Erfüllung ihrer Aufgaben zu erleichtern und die unterschiedliche Steuerkraft der katholischen Kirchgemeinden teilweise auszugleichen und damit eine Annäherung der Steuerfüsse zu fördern.
2. Um die Wirksamkeit des Steuerausgleichs zu überprüfen, erstellt die Steuerausgleichskommission mindestens alle vier Jahre einen Wirksamkeitsbericht zuhanden der Delegiertenversammlung der VKKZ (DV), zum nächsten Mal auf die Budget-DV 2028.