442.2
CH-ZG
§ 5 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
§ 5 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
1. Der jährliche Gehalt für den Bischof ist auf achttausend Franken festgesetzt.