§ 34 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
§ 34 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
1. Zur Abreichung der Beyträge an den Gehalt des Bischofs, sowie an die übrigen, gemeinsam zu bestreitenden Unkosten der Diozes soll für die kontrahierenden Stände als Skala ihre katholische Bevölkerung, welche dem Bistums-Sprengel einverleibt ist, dienen, und dafür bis zu einer förmlichen Ausmittlung derselben nachstehendes Verhältnis angenommen seyn, als
für den Stand Luzern: 100 000 Seelen
für den Stand Bern: 44 000 Seelen
für den Stand Solothurn: 45 000 Seelen
für den Stand Zug: 14 000 Seelen
zusammen: 203 000 Seelen
2. In dem, auf die Ausführung der neuen Diozesan-Einrichtung nachfolgenden, nächsten Frühjahre soll eine förmliche Aufzählung der sämtlichen, in der Diozes begriffenen, katholischen Einwohner, ohne Unterschied auf Heimatrechtigkeit und Rücksicht auf Alter, auf Anordnung der Regierungen, statthaben.
3. Diese Aufzählung wird je von zwanzig zu zwanzig Jahren zu dem nämlichen Zeitpunkt auf gleiche Weise erneuert.
4. Die Regierungen überreichen das Resultat dieser Aufzählungen nach Pfarreyen oder Gemeinden abgeteilt, und mit ihrer Anerkennung und Beglaubigung förmlich bekleidet, zu Handen des Diozesan-Verbandes.