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439.1 CH-ZG

§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Zug zur Stiftung «Villette Cham»

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§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Zug zur Stiftung «Villette Cham»

1. An die Kosten für die Renovation der Villette im Betrage von 3 015 000 Franken (Kostenstand Juni 1984) leistet der Kanton 2/3, nach Abzug der Leistungen der Denkmalpflege.

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