Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.2 CH-ZG

Kanton Zug 421.2

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Die Rückstellung aus dem Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung 1986 wird aufgelöst und ein Betrag von Fr. 200 000.- in den kantonalen Kulturfonds eingelegt.

1. Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des Referendums nach § 34 der Kantonsverfassung sofort in Kraft.

2. Der Regierungsrat hat den Beschluss zu vollziehen.

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