417.4
EVZ
CH-ZG
§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung
§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung
1. Das Darlehen beträgt maximal 35 Millionen Franken und hat eine Laufzeit von maximal 30 Jahren. Nach Fertigstellung des Baus ist das Darlehen jährlich in Tranchen von mindestens 1/30 des ursprünglich gewährten Betrags zu amortisieren.
2. Der Darlehenszins beträgt während der gesamten Laufzeit unverändert 1,5 Prozent pro Jahr.