Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
416.162 CH-ZG

Kanton Zug 416.162

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Der Kanton gewährt der Werkjahr- und Berufswahlschule in Horgen für die Durchführung von Berufswahlkursen auf handwerklicher Basis Beiträge nach Massgabe der Teilnehmer mit Wohnsitz im Kanton Zug.

2. Für jeden Schüler wird ein Beitrag von Fr. 6100.- geleistet (Basis Schuljahr 1986/87).

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, diese Beiträge den erhöhten Schulgeldern anzupassen.

1. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung auf den 1. April 1987 in Kraft.

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