414.511
CH-ZG
§ 8 Reglement betreffend die Berücksichtigung von Mehr- und Minderlektionen der Lehrpersonen der kantonalen Schulen - Pauschalverrechnung bei Sonderwochen
§ 8 Reglement betreffend die Berücksichtigung von Mehr- und Minderlektionen der Lehrpersonen der kantonalen Schulen · Pauschalverrechnung bei Sonderwochen
1. Wird eine Lehrperson entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad während der Sonderwochen eingesetzt, kann die Schulleitung auf die Verrechnung von Mehr- und Minderlektionen verzichten.