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§ 1 Reglement betreffend die Berücksichtigung von Mehr- und Minderlektionen der Lehrpersonen der kantonalen Schulen - Geltungsbereich

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§ 1 Reglement betreffend die Berücksichtigung von Mehr- und Minderlektionen der Lehrpersonen der kantonalen Schulen · Geltungsbereich

1. Dieses Reglement gilt für Schulen, die ihre Lehrpersonen nach Lektionen entschädigen.

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