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414.313 GebVo-HSLU CH-ZG

Art. 2 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Rechtsverweis

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU · Rechtsverweis

1. Soweit diese Verordnung keine besonderen Regelungen enthält, kommen die Bestimmungen des Gebührengesetzes des Kantons Luzern vom 14. September 1993 subsidiär zur Anwendung.

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